GIRAFFE360 NUTZUNGSBEDINGUNGEN

1. EINLEITUNG

Giraffe360 bietet einen Service, der:

(a) es Benutzern erlaubt, mithilfe der Giraffe360-Kamera-Ausrüstung HDR-Bilder, 3D- Scans und Videos von Immobilien zu erstellen und Daten zu solchen Immobilien zu erheben (wobei es sich bei allen diesen Bildern, Scans, Videos oder erhobenen Daten jeweils um ein „Aufnahme-Asset“) handelt;

(b) solche Aufnahme-Assets über einen cloudbasierten Produktionsservice zu virtuellen Touren, Grundrissen und anderen hochwertigen Abbildungen verarbeitet (gemeinsam als „Giraffe360-Content“); bezeichnet, und

(c) Ihnen solchen Giraffe360-Content zum Ansehen, Herunterladen und Verwalten über eine Contentmanagement-Plattform zur Verfügung stellt, die Giraffe360 als Service unter Giraffe360.com/app (dem „Dashboard“) anbietet;

(gemeinsam als „Giraffe360-Service“ bezeichnet).

Diese Vereinbarung (bestehend aus dem Bestellformular und diesen Nutzungsbedingungen) legt die allgemeinen Bedingungen fest, auf deren Basis Sie Giraffe360-Service, Giraffe360-Kamera- Ausrüstung und Giraffe360-Content sowie jegliche Anwendung oder Funktionen nutzen dürfen, die Giraffe360 über den Giraffe360-Service zur Verfügung stellt.
Durch Unterzeichnung eines Bestellformulars stimmen Sie diesen Nutzungsbedingungen und dem Bestellformular zu.

2. INFORMATIONEN ZU GIRAFFE360
Der Giraffe360-Service wird von Giraffe360 Limited, einem in England unter Handelskammernummer 11274984 mit Sitz in 9th Floor 107 Cheapside, London, Vereinigtes Königreich, EC2V 6DN eingetragenen Unternehmen, zur Verfügung gestellt („Giraffe360“).

3. INTERPRETATION
3.1 Sofern der Kontext nichts Anderweitiges erforderlich macht, haben folgende Worte und Ausdrücke dieser Nutzungsbedingungen nachfolgende Bedeutung:
„Zusatzservices“ bezeichnet die zusätzlichen Services, die dem Kunden von Giraffe360 wie zwischen den Parteien vereinbart und im Bestellformular beschrieben zur Verfügung gestellt werden.
„Zusätzliche Servicegebühr“ bezeichnet den im Bestellformular im Hinblick auf die Lieferung der Zusatzservices angegebenen Betrag;
„Add-on-Abonnement“ bezeichnet das Abonnement der im Bestellformular angegebenen Add-on-Funktionen.
„Add-on-Abonnementgebühr” bezeichnet den im Bestellformular im Hinblick auf das Add-on-Abonnement angegebenen Betrag;
„Vereinbarung” bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Kunden und Giraffe360 über die Lieferung des Giraffe360-Services, welche aus Bestellformular und Nutzungsbedingungen besteht;
„Abrechnungszeitraum” bezeichnet den im Bestellformular angegebenen Zeitraum; „Verarbeitungsabonnement” bezeichnet das Abonnement eines
Cloudverarbeitungspakets wie im Bestellformular angegeben;
„Verarbeitungsabonnementsgebühr” bezeichnet den im Bestellformular im Hinblick auf das Verarbeitungsabonnement angegebenen Betrag;
„Werktag” bezeichnet jeden Tag bis auf Samstag, Sonntag oder Feiertage in England, an denen die Banken in London geöffnet haben;
„Kameraabonnement” bezeichnet ein Abonnement für eine Kameraanlage; „Kameraabonnementgebühr” bezeichnet den im Bestellformular im Hinblick auf das
Kameraabonnement angegebenen Betrag;
„Kameraanlage” bezeichnet die digitale Kamera-Ausrüstung, die Giraffe360 zur Aufnahme hochwertiger Bilder und digitaler Informationen zur Verfügung stellt, komplett mit Stativ, Kabeln, Transporttasche und anderem Zubehör;
„Aufnahme-Asset” hat die in der Einleitung angegebene Bedeutung; „Aufnahmesitzung” bezeichnet den Zeitraum von jeder Aktivierung der Kamera bis zurnächsten Deaktivierung der Kamera;
„Änderungsplan” hat die in Klausel 9.2 angegebene Bedeutung;
„Änderungsantrag” hat die in Klausel 9.1 angegebene Bedeutung;
„Kunde” oder „Sie” bezeichnet die im Bestellformular angegebene Person;
„Kundenkonto” bezeichnet ein Konto mit einer Kennung und einem Passwort, das der Kunde zum Zugriff auf das Dashboard nutzt;
„Kundendaten” bezeichnet den Giraffe360-Content und jeglichen anderen Content oder jegliche anderen Daten, die der Kunde Giraffe360 zur Verfügung stellt und die Giraffe360 im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Giraffe360-Services hostet;
„Vertrauliche Informationen” bezeichnet Informationen, die von einer der Parteien als vertraulich oder hauseigen bezeichnet werden oder welche aufgrund ihrer Natur ganz offensichtlich vertraulich oder hauseigen sind;
„Dashboard” hat die in der Einleitung angegebene Bedeutung und steht Kunden zur Verfügung, die ein Verarbeitungsabonnement oder anderes Abonnement mit Zugriff auf das Dashboard abgeschlossen haben;
„Dashboard-Zugriffsgebühr” bezeichnet den im Bestellformular angegebenen Betrag im Hinblick auf den weiteren Zugriff des Kunden auf das Dashboard nach Kündigung aller Abonnements;
„Dashboard-Zugriffszeitraum” bezeichnet den Zeitraum ab dem Lieferdatum (oder dem frühesten Lieferdatum, falls der Kunde mehrere Abonnements bestellt), der am Datum endet, ab dem dem Kunden aufgrund der Kündigung des Verarbeitungsabonnements, aufgrund dessen er Zugriff auf das Dashboard hatte, kein weiterer Zugriff auf das Dashboard mehr gewährt wird;
„Datengebühr” bezeichnet den im Bestellformular im Hinblick auf die Kundennutzung des Dashboards angegebenen Betrag;
„Lieferadresse” bezeichnet die im Bestellformular angegebene Adresse;
„Liefergebühr” bezeichnet die im Bestellformular angegebenen Beträge im Hinblick auf die Lieferung der Kameraanlagen an den Kunden und die Rückgabe der Kameraanlagen durch den Kunden;
„Lieferdatum” bezeichnet das Datum, an dem dem Kunden eine Kameraanlage an die Lieferadresse ausgeliefert wird;
„Kaution” bezeichnet den im Bestellformular angegebenen Betrag;
„DPA” hat die in Klausel 11.3 angegebene Bedeutung;
„Verlängerungsdatum” bezeichnet den letzten Tag eines Verlängerungszeitraums;
„Verlängerungszeitraum” hat die in Klausel 4.5 angegebene Bedeutung;
„Gebühren” bezeichnet die Abonnementsgebühr und gegebenenfalls die Onboarding- Gebühr, Liefergebühr, Datengebühr, Zusätzliche Servicegebühr und Dashboard- Zugriffsgebühr sowie die Überschreitungsgebühr;
„Erster Abrechnungszeitraum” bezeichnet Folgendes:

(a) im Hinblick auf ein Kameraabonnement den Abrechnungszeitraum, der am ersten Tag des Ursprünglichen Abonnementzeitraums beginnt;

(b) im Hinblick auf ein Verarbeitungsabonnement den Abrechnungszeitraum, der am ersten Tag des Ursprünglichen Abonnementzeitraums beginnt;

(c) im Hinblick auf ein Add-on-Abonnement den Abrechnungszeitraum, der am ersten Tag des Ursprünglichen Abonnementzeitraums beginnt, falls der Kunde gleichzeitig sowohl ein Add-on-Abonnement als auch ein Kameraabonnement bezieht, oder der am im Änderungsplan angegebenen Datum beginnt;

(d) im Hinblick auf die Zahlung von Überschreitungsgebühren und Datengebühren den Abrechnungszeitraum, der am Lieferdatum beginnt, oder falls der Kunde mehre Kameraabonnements bezieht, das früheste Lieferdatum;

(e) im Hinblick auf die Dashboard-Zugriffsgebühr den Abrechnungszeitraum, der am Tag nach Kündigung oder Ablauf aller Verarbeitungsabonnements beginnt;

„Giraffe360-Content” hat die in der Einleitung aufgeführte Bedeutung;
„Giraffe360-Service” hat die in der Einleitung aufgeführte Bedeutung;
„Gruppe” bezeichnet im Hinblick auf ein Unternehmen sowohl dieses Unternehmen als auch jede etwaige Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft dieses Unternehmens (wobei diese Begriffe jeweils die in Abschnitt 1161 und 1162 des Companies Act 2006 angegebene Bedeutung haben) sowie jede etwaige Tochtergesellschaft einer Holdinggesellschaft dieses Unternehmens;
„Ursprüngliches Verlängerungsdatum” bezeichnet das Datum des letzten Tages des Ursprünglichen Abonnementzeitraums;
„Ursprünglicher Abonnementzeitraum” bezeichnet den im Bestellformular im Hinblick auf den ursprünglichen Abonnementzeitraum des Kameraabonnements, Verarbeitungsabonnements sowie gegebenenfalls jeglichen Add-on-Abonnements angegebenen Zeitraum;
„Rechnungszahlungsfrist” bezeichnet den im Bestellformular angegebenen Zeitraum; „Onboarding” bezeichnet die von Giraffe360 durchgeführten verwaltungstechnischen Arbeiten, um den Kunden in den Giraffe360-Systemen einzurichten;
„Onboardinggebühr” bezeichnet die im Bestellformular angegebenen Beträge im Hinblick auf das Onboarding eines neuen Kunden;
„Bestellformular” bezeichnet das vom Kunden (ob elektronisch oder anderweitig) unterzeichnete Bestellformular, welches unter anderem den Kunden identifiziert und die Gebühren darlegt;
„Überschreitungsgebühren-Zeitraum” bezeichnet Folgendes:

(a) den Ursprünglichen Abonnementzeitraum (oder, falls der Kunde mehrere Abonnements bestellt, den Zeitraum, der am frühesten Lieferdatum beginnt und am letzten Ursprünglichen Verlängerungsdatum endet); oder

(b) einen Verlängerungszeitraum (oder, falls der Kunde mehrere Abonnements bestellt, den Zeitraum, der am letzten Ursprünglichen Verlängerungsdatum oder (gegebenenfalls) letzten vorigen Verlängerungsdatum beginnt und am nächsten Verlängerungsdatum endet);
„Überschreitungsgebühr” bezeichnet den im Bestellformular aufgeführten Betrag oder einen vom Kunden zahlbaren, von den Parteien entsprechend vereinbarten Betrag, der im Hinblick auf jegliche Produkte zahlbar ist, die vom Kunden über den Giraffe360-Service erstellt werden und die Projektlimits überschreiten;
„Vorauszahlungsgebühr” bezeichnet den im Bestellformular aufgeführten Betrag oder einen solchen anderen von den Parteien vereinbarten Betrag, der vom Kunden wie in Klausel 14.2 angegeben zahlbar ist.
„Verbotene Persönliche Informationen” bezeichnet jegliche der folgenden Angaben:

(a) Die in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/679 angegebenen personenbezogenen Daten oder solche im Hinblick auf Vorstrafen und Straftaten;

(b) Dokumente oder Informationen im Hinblick auf Gerichts-, Schiedsgerichts- oder Vergleichsverfahren;

(c) Karteninhaber- oder sensible Legitimationsdaten (wie im Payment Card Industry Data Security Standard definiert) oder Informationen zu den Finanzen einer Einzelperson;

(d) Nationale Ausweisnummer oder andere staatliche Identitätsnummern;

(e) Bildungsunterlagen;

(f) Informationen zu Kindern unter sechzehn (16) Jahren; oder

(g) jegliche anderen Informationen oder Dokumente, die entweder als sensibel, privat oder vertraulich markiert sind oder welche im angemessenen Rahmen als sensibel, privat oder vertraulich anzusehen sind;
„Projekt” bezeichnet eine Kollektion von bis zu vierzig (40) wie folgt erstellten Aufnahme-Assets:

(a) die vom Kunden unter Nutzung des Giraffe360-Services aus Abbildungen und Informationen, welche in einer einzigen Aufnahmesitzung in einer einzigen Immobilie von einer Kameraanlage erfasst wurden, erstellt wurden;

(b) die vom Kunden innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig (24) Stunden ab dem Datum der ersten Aufnahmesitzung durch Kombination der Aufnahme-Assets im Hinblick auf die gleiche Immobilie aus mehreren Aufnahmesitzungen über das Dashboard erstellt wurden; oder

(c) die von Giraffe360 durch Kombination der Aufnahme-Assets im Hinblick auf die gleiche Immobilie aus mehreren Aufnahme-Sitzungen erstellt wurden;
„Projektlimits” bezeichnet die maximale Zahl Projekte, die der Kunde innerhalb eines Überschreitungsgebühr-Zeitraums haben kann, ohne einer Überschreitungsgebühr wie im Bestellformular angegeben zu unterliegen;
„Abonnement” bezeichnet ein Kameraabonnement, Verarbeitungsabonnement und gegebenenfalls Add-on-Abonnement, das dem Kunden durch Giraffe360 wie im Bestellformular angegeben zur Verfügung gestellt wird;
„Abonnementgebühr” bezeichnet den im Bestellformular im Hinblick auf die Nutzung von oder Zugriff auf den Giraffe360-Service durch den Kunden angegebenen Betrag, einschließlich Gebühren für Kameraabonnement, Verarbeitungsabonnement und Add-on- Abonnement;
„Abonnementzeitraum” bezeichnet die Dauer des entsprechenden Abonnements, wobei es sich um den Ursprünglichen Abonnementzeitraum plus jeglichen Verlängerungszeitraum handelt;
„Nutzungsbedingungen” bezeichnet diese allgemeinen Nutzungsbedingungen und gelegentliche Änderungen;
„Drittanbieter-Websites” hat die in Klausel 8.3 angegebene Bedeutung;
„MwSt.” bezeichnet die Mehrwertsteuer (und jegliche entsprechende, in anderen
Gerichtsbarkeiten zahlbare Steuer);
„Virus” bezeichnet jegliche Sache oder Gerätschaft (einschließlich jeglicher Software, Datei, jeglichen Codes oder Programms), die Folgendes zur Folge haben: Verhinderung, Behinderung oder anderweitige Beeinträchtigung des Betriebs jeglicher Computer- Software, -Hardware oder jeglichen Computer-Netzwerks, jeglicher Telekommunikationsdienste, -gerätschaften oder -netzwerke oder jeglicher anderen Services oder Geräte; Verhinderung, Behinderung oder anderweitige Beeinträchtigung des Zugriffs auf jegliches Programm oder jegliche Daten oder deren Operation, einschließlich der Verlässlichkeit jeglichen Programms oder jeglicher Daten (ob durch Änderung, Umgestaltung oder Löschung solcher Programme oder Daten entweder teilweise oder in ihrer Gesamtheit); oder Beeinträchtigung der Benutzererfahrung, einschließlich Arbeiten, Trojanern, Viren und anderen ähnlichen Dingen oder Gerätschaften.
4. DAUER UND ABONNEMENTZEITRÄUME
4.1 Die Vereinbarung beginnt an dem Datum, an dem der Kunde (elektronisch oder anderweitig) das Bestellformular unterzeichnet und läuft bis zur Kündigung. Keins der Abonnements ist kündbar und erstattungsfähig, es sei denn, dies wäre in dieser Vereinbarung anders angegeben.
4.2 Kameraabonnement, Verarbeitungsabonnement und Add-on-Abonnement beginnen am entsprechenden Lieferdatum und laufen, falls sie nicht gemäß Klausel 4.5 oder Klausel 16 gekündigt werden und bis zu diesem Zeitpunkt über den anwendbaren Abonnementzeitraum.

4.3 Das Add-on-Abonnement beginnt bei Abonnement nach dem Lieferdatum am im Änderungsplan angegebenen Datum und läuft über den gleichen Zeitraum wie das Verarbeitungsabonnement. Falls der Kunde in den letzten drei Monaten eines jährlichen Abonnementzeitraums ein Add-on-Abonnement hinzufügt, verlängern sich alle Abonnements des Kunden automatisch über einen weiteren Jahreszeitraum.

4.4 Falls der Kunde während des Abonnementzeitraums zusätzliche Kameraanlagen abonniert, verlängert sich der Ursprüngliche Abonnementzeitraum oder der (gegebenenfalls) zu diesem Zeitpunkt gültige Verlängerungszeitraum des Kunden gemeinsam mit allen anderen zu diesem Zeitpunkt gültigen Abonnements automatisch für den gleichen Zeitraum ab dem in Änderungsplan oder Bestellformular angegebenen Datum. Falls der Kunde sich für ein zusätzliches Kameraabonnement für einen kürzeren Abonnementzeitraum als den Ursprünglichen Abonnementzeitraum oder (gegebenenfalls) den zu diesem Zeitraum geltenden Verlängerungszeitraum entscheidet, läuft das zusätzliche Kameraabonnement, falls es nicht gemäß Klausel 4.5 oder Klausel 16 gekündigt wird und bis zu diesem Zeitpunkt über den anwendbaren Abonnementzeitraum.

4.5 Jeder Ursprüngliche Abonnementzeitraum wird automatisch am Ende des Ursprünglichen Abonnementzeitraums und danach am Ende jedes Verlängerungszeitraums um einen weiteren Zeitraum mit der gleichen Dauer wie der Ursprüngliche Abonnementzeitraum (einen „Verlängerungszeitraum“) verlängert, es sei denn, eine der Parteien benachrichtigt die andere Partei schriftlich über die Kündigung des entsprechenden Abonnements am Ende des Ursprünglichen Abonnementzeitraums oder (gegebenenfalls) des zu diesem Zeitpunkt gültigen Verlängerungszeitraums, wobei diese Kündigung nicht später als dreißig (30) Tage vor Ablauf des Ursprünglichen Abonnementzeitraums oder (gegebenenfalls) des Verlängerungszeitraums zu erfolgen hat. Bis auf die in Klausel 16 angegebenen Fälle können die Abonnements des Kunden nicht mittelfristig gekündigt werden.

4.6 Nach Kündigung aller Abonnements im Rahmen der Vereinbarung kann jede Partei die Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gegenüber der anderen Partei von mindestens dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen.
5. NUTZUNG UND PFLEGE DER KAMERAANLAGE
5.1 Giraffe360 vermietet dem Kunden eine solche Anzahl an Kameraanlagen über die entsprechenden Abonnementzeiträume und laut der geltenden Bedingungen dieser Vereinbarung wie zwischen den Parteien vereinbart und im Bestellformular angegeben.

5.2 Vorbehaltlich der Zahlung der Vorauszahlungsgebühren (und gegebenenfalls der Kaution) im Hinblick auf jedes Abonnement an Giraffe360 wird Giraffe360 dem Kunden die

Kameraanlage(n) wie zwischen den Parteien vereinbart und im Bestellformular angegeben ausliefern.

5.3 Alle Kameraanlagen verbleiben jederzeit im Eigentum von Giraffe360 und der Kunde hat kein Anrecht, Interesse und keinen Eigentumsanspruch an oder auf die Kameraanlage(n) (bis auf das Recht zum Besitz und zur Nutzung der Kameraanlagen gemäß den allgemeinen Bedingungen der Vereinbarung).

5.4 Das Risiko von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Vernichtung einer Kameraanlage geht bei Transfer des physischen Besitzes der Kameraanlage an den Kunden oder jeden, der die Kameraanlage im Namen des Kunden an der Lieferadresse in Empfang nimmt, auf den Kunden über. Während des anwendbaren Abonnementzeitraums und über jeglichen Zeitraum liegt das Risiko bis zu einem Zeitpunkt, an dem die Kameraanlage an Giraffe360 zurückgegeben wird (dem „Risikozeitraum“) einzig und allein beim Kunden.

5.5 Für den Fall eines Verlusts der Kameraanlage oder deren Beschädigung, die sich aus dem Besitz oder der Nutzung der Kamera durch den Kunden oder im Zusammenhang damit ergibt, wird der Kunde Giraffe360 umgehend schriftlich darüber benachrichtigen.

5.6 Im Hinblick auf jedes Abonnement wird der Kunde:

(d) jede Kameraanlage auf eigene Kosten in gutem und ordnungsgemäßen Zustand halten, um sie im gleichen Betriebszustand zu erhalten wie am Lieferdatum (mit Ausnahme normaler Abnutzung);

(e) alle erforderlichen Schritte unternehmen, um so weit vertretbar dafür zu sorgen, dass jede Kameraanlage jederzeit bei Nutzung, Einrichtung, Reinigung oder Wartung durch Personen beim Einsatz sicher und ohne gesundheitliche Risiken genutzt wird;

(f) ohne schriftliche Zustimmung von Giraffe360 keine Reparaturen oder Änderungen an der Kameraanlage vornehmen (oder von anderen Personen vornehmen lassen);

(g) Giraffe360 umfassend über alle wesentlichen Fragen im Hinblick auf die Kameraanlage auf dem Laufenden halten;

(h) Giraffe360 oder seinen ordnungsgemäß bevollmächtigten Repräsentanten zu jedem angemessenen Zeitpunkt die Inspektion der Kameraanlage und zu diesem Zweck gestatten, das Gelände zu betreten, auf dem sich die Kameraanlage befindet, und wird angemessenen Zugang und Hilfestellung für solche Inspektionen gewähren;

(i) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Giraffe360 niemandem die Kontrolle über die Kameraanlage überlassen (einschließlich solcher Zwecke wie Reparatur oder Wartung), sie verkaufen oder zum Verkauf anbieten, sie untervermieten oder die Aufnahme jeglichen Darlehens, Pfandrechts, jeglicher Hypothek oder anderen Sicherungsrechts in dieser Hinsicht zulassen;

(j) keine Aktion oder Sache unternehmen oder gestatten, die Anrecht, Eigentumsrecht und/oder Interesse von Giraffe360 im Hinblick auf die Kameraanlage gefährdet;

(k) nicht zulassen oder gestatten, dass die Kameraanlage unter jeglichen Insolvenz-, Einziehungs- oder anderen rechtlichen Verfahren konfisziert, beschlagnahmt oder aus seinem Besitz oder seiner Kontrolle entfernt wird; sollte eine jegliche Kameraanlage entsprechend konfisziert, beschlagnahmt oder mitgenommen werden, wird der Kunde Giraffe360 informieren und auf seine alleinigen Kosten alles in seinen Kräften unternehmen, um eine sofortige Freigabe der Kameraanlage zu erwirken, und wird Giraffe360 auf sein Verlangen hin im Hinblick auf alle Verluste, Kosten, Gebühren, Schäden und Ausgaben entschädigen, die infolge einer solchen Konfiszierung entstanden sind;

(l) die Kameraanlage für keine unrechtmäßigen oder sittenwidrigen Zwecke nutzen;

(m) dafür sorgen, dass die Kameraanlage jederzeit als Eigentum von Giraffe360 identifizierbar bleibt und wo immer möglich dafür sorgen, dass eine sichtbare dahingehende Markierung an der Kameraanlage befestigt ist;

(n) jede Kameraanlage am Ende des geltenden Kameraabonnements oder bei frühzeitiger Kündigung dieses Kameraabonnements an der von Giraffe360 geforderten Adresse abliefern oder Giraffe360 oder seinen Repräsentanten erforderlichenfalls Zugang zum Gelände des Kunden oder jeglichem anderen Gelände erlauben, an dem sich die Kameraanlage befindet, um die entsprechende Kameraanlage zu entfernen.
5.7 Der Kunde ist während des Abonnementzeitraums und des Risikozeitraums für jeglichen Verlust oder Schaden an allen Kameraanlagen verantwortlich und der Kunde verpflichtet sich, Giraffe360 auf sein Verlangen hin in dieser Hinsicht sowie gegenüber allen Verlusten, Haftungen, Ansprüchen, Schadensersatzansprüchen, Kosten oder Ausgaben gleich welcher Natur schadlos zu halten, die sich aus oder in Verbindung mit jeder Nichteinhaltung dieser Bedingungen von Klausel 5.6 durch den Kunden ergeben.
6. ZUSATZSERVICES
6.1 Giraffe360 wird dem Kunden jegliche Zusatzservices gemäß der Vereinbarung mit angemessener Kompetenz und Sorgfalt zukommen lassen.
6.2 Bei Durchführung der Zusatzservices wird Giraffe360 die angemessenen Anweisungen des Kunden einhalten, und der Kunde wird Giraffe360 Zugang zu jedem Gelände, allen Informationen oder Systemen gewähren, den Giraffe360 angemessenerweise benötigt, um die Zusatzservices zu liefern.
7. ZUGRIFF AUF DAS DASHBOARD
7.1 Falls der Kunde ein Verarbeitungsabonnement oder Add-on-Abonnement bezieht, bei dem Zugriff auf das Dashboard gewährt wird, gewährt Giraffe360 dem Kunden eine nicht- exklusive, nicht-unterlizenzierbare, nicht-übertragbare Lizenz für diesen Dashboard- Zugriffszeitraum, um gemäß und abhängig von den allgemeinen Bedingungen dieser Vereinbarung auf das Dashboard zuzugreifen und es entsprechend zu nutzen.
7.2 Der Kunde:

(a) muss jeglichen Benutzernamen und jegliches Passwort, das zwecks Zugriff auf das Dashboard oder Kundenkonto genutzt wird, als Vertrauliche Informationen behandeln;

(b) wird solche Informationen keiner Drittpartei zukommen lassen; und

(c) wird gemäß guter Branchenpraxis entsprechende Maßnahmen ergreifen, um unbefugten Zugriff auf das Dashboard zu verhindern.

7.3 Der Kunden ist für die Einhaltung der Vertraulichkeit seiner Anmeldedaten zu seinem Kundenkonto und für alle Aktivitäten verantwortlich, die in seinem Kundenkonto durchgeführt werden.

7.4 Giraffe360 empfiehlt dem Kunden die Nutzung „starker” Passwörter (unter Einsatz einer Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Symbolen) für das Kundenkonto.

7.5 Der Kunde muss jeglichen unbefugten Zugriff auf das Dashboard oder eine solche Nutzung verhindern und muss Giraffe360 für den Fall eines jeden solchen unbefugten Zugriffs oder einer solchen unbefugten Nutzung umgehend informieren. Falls der Kunde Bedenken zu den Anmeldedaten für sein Kundenkonto hat oder er den Verdacht hat, dass diese eventuell missbraucht oder gestohlen wurden, wird der Kunden Giraffe360 schriftlich über support@giraffe360.com oder unter: Suite LP52866, 20-22 Wenlock Road, London, N1 7GU, Vereinigtes Königreich, informieren.
8. KUNDENVERPFLICHTUNGEN IM HINBLICK AUF DEN GIRAFFE360-SERVICE
8.1 Der Kunde:

(a) muss alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften im Hinblick auf seine Nutzung des Giraffe360-Services und seine Aktivitäten im Rahmen der Vereinbarung einhalten;

(b) muss den Giraffe360-Service gemäß den Bedingungen der Vereinbarung nutzen;

(c) muss Giraffe360 schriftlich benachrichtigten, falls es Änderungen in den im Bestellformular angegebenen Kontaktangaben des Kunden gibt;

(d) muss dafür sorgen, dass sein Netzwerk und seine Systeme, einschließlich seiner Internetbrowser und Betriebssysteme, allen entsprechenden von Giraffe360 von Zeit zu Zeit schriftlich angegebenen Spezifikationen entsprechen;

(e) ist alleinverantwortlich für Erwerb und Pflege seiner Netzwerk- und Telekommunikationsverbindungen von seinem System, um auf den Giraffe360- Service zuzugreifen und ihn zu nutzen; und

(f) darf keine der folgenden Dinge tun oder jeglichen anderen Personen erlauben:

(i) Zugriff auf oder Speicherung, Verbreitung oder Übermittlung von jegliche(n) Viren über den Giraffe360-Service;

(ii) Nutzung des Giraffe360-Services zwecks Zugriff, Speicherung, Verbreitung oder Übermittlung jeglicher Materialien, die unrechtmäßiger, schädlicher, bedrohlicher, diffamierender, hetzerischer, gewalttätiger, obszöner, rechtsverletzender, belästigender oder rassistischer oder ethnisch beleidigender Natur sind;

(iii) Nutzung des Giraffe360-Services auf eine Art und Weise, die illegal ist oder jeglicher anderen Person oder Sache Schäden oder Verletzungen zufügt;

(iv) Nutzung jeglicher automatisierten Systeme, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf „Roboter”, „Spider” oder „Offline-Reader”, um auf eine solche Weise auf den Giraffe360-Service zuzugreifen, in der mehr Anforderungsnachrichten an den Giraffe360-Service geschickt werden, als ein Mensch normalerweise über den gleichen Zeitraum über einen konventionellen Online-Webbrowser produzieren kann;

(v) Versuchte Störung oder Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit des Giraffe360-Services;
und Giraffe360 behält sich ohne jegliche Haftung oder Beeinträchtigung seiner anderweitigen Rechte im Rahmen der Vereinbarung vor, das Kundenkonto oder den Zugang zu einem Teil des oder zum gesamten Giraffe360 -Service durch den Kunden aufgrund jeglichen Verstoßes gegen jegliche Bestimmung dieser Klausel 8.1(f) zu sperren.
8.2 Giraffe360 kann die Nutzung des Giraffe360-Services durch den Kunden überwachen, um die Qualität des Giraffe360-Services zu gewährleisten oder zu verbessern und um zu überprüfen, dass der Kunden sich an die Vereinbarung hält.
8.3 Einzig auf Anweisung des Kunden und/oder als Annehmlichkeit für ihn sind im Giraffe360- Service eventuell Links für oder Serveraufrufe von Drittanbieter-Websites, -daten oder – services enthalten, die nicht der Kontrolle von Giraffe360 unterliegen („Drittanbieter- Websites“). Als solches ist Giraffe360 nicht für Informationen, Content oder andere Materialien, Produkte oder Services verantwortlich, die auf Drittanbieter-Websites enthalten oder durch diese zugänglich sind und gibt auch keinerlei ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien hierfür ab, wobei das gleiche auch für die Richtlinien im Hinblick auf Nutzung und Datenschutz im Hinblick auf diese Drittanbieter-Websites zutrifft. Zugriff auf und Nutzung von Drittanbieter-Websites einschließlich Informationen, Content, Material, Produkten und Services, die auf diesen Websites enthalten sind oder auf die über solche Websites zugegriffen werden kann, erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.
8.4 Der Kunde wird Giraffe360, seine Agenten und Subunternehmer im Hinblick auf und gegenüber allen Schäden, Verlusten, Ansprüchen, Haftungen oder Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die sich aus einem durch jegliche andere Drittpartei angemeldeten Anspruch im Hinblick auf die Nutzung des Giraffe360-Services durch den Kunden (bis auf den durch die Fahrlässigkeit von Giraffe360 verursachten Umfang) ergeben, schadlos halten und ihn dementsprechend gegen diese verteidigen.
9. ÄNDERUNGEN AN DEN SERVICEFUNKTIONEN
9.1 Falls der Kunde sein Abonnement ändern möchte, wird er Giraffe360 schriftlich Angaben zur erbetenen Änderung (einen „Änderungsantrag“) zukommen lassen.
9.2 Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird Giraffe360 dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen schriftlichen Voranschlag wie folgt zukommen lassen:

(a) zur Implementierung der Änderung erforderliche Zeit;

(b) Auswirkungen, die die vorgeschlagenen Änderungen auf die Gebühren haben sowie andere Zusatzkosten, die zwecks Implementierung der Änderung vom Kunden zu zahlen sind;

(c) alle anderen wesentlichen Auswirkungen der erbetenen Änderung auf den Giraffe360-Service oder die Bedingungen der Vereinbarung (der „Änderungsplan“).
9.3 Der Kunde wird Giraffe360 innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt des Änderungsplans darüber informieren, ob er mit den im Änderungsantrag aufgeführten Änderungen gemäß Änderungsplan fortfahren möchte.
9.4 Vorbehaltlich Klausel1919 wird Giraffe360 keine Änderungen am Giraffe360-Service durchführen, bis es gemäß Klausel 9.3 eine entsprechende Bestätigung vom Kunden erhalten hat.
9.5 Dem Kunden ist gestattet, jederzeit im gesamten Abonnementzeitraum ein Upgrade für jedes Abonnement zu erwerben. Falls das Kameraabonnement nicht gemäß Klausel 4.6 oder Klausel 16 gekündigt wird, ist es dem Kunden bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestattet, jegliches Abonnement über den geltenden Abonnementzeitraum hinweg herunterzustufen oder aufzugeben.
10. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
10.1 Bis auf ausdrücklich in der Vereinbarung aufgeführte Fälle gewährt Giraffe360 dem Kunden keine Rechte oder Lizenzen im Hinblick auf den Giraffe360-Service.
10.2 Die Parteien vereinbaren, dass alle Rechte am und auf den Giraffe360-Content bei Entstehung des Rechts Giraffe360 zustehen. In dem Maße, dass jegliche Rechte am und auf den Giraffe360-Content von Rechts wegen dem Kunden zustehen, überträgt der Kunde hiermit im Rahmen einer Vorausabtretung alle solche Rechte auf den Giraffe360- Content absolut und mit vollständigem Transfer des Titels an Giraffe360.
10.3 Giraffe360 gewährt dem Kunden eine lizenzfreie, unbefristete, nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare Lizenz zum Kopieren, Reproduzieren, Abändern, Erstellen abgeleiteter Werke von und Verbreitung des in Verbindung mit der Nutzung des Giraffe360-Services durch den Kunden erstellten Giraffe360-Contents.
10.4 Sofern in der Vereinbarung nicht anders festgelegt, wird der Kunde bei Nutzung des Giraffe360-Services Folgendes unterlassen:

(a) Versuche, den Giraffe360-Service in seiner Gesamtheit oder teilweise in jeglicher Form oder in jeglichem Medium oder auf irgendeine Weise zu kopieren, verändern, duplizieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu framen, spiegeln, neu zu veröffentlichen, herunterzuladen, auszustellen, zu übermitteln oder verbreiten;

(b) Versuche, den Giraffe360-Service in seiner Gesamtheit oder teilweise zu dekompilieren, disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise auf ein von Menschen lesbares Format zu reduzieren;

(c) Versuche, in seiner Gesamtheit oder teilweise zum Zwecke auf den Giraffe360- Service zuzugreifen, ein Produkt oder einen Service zu erstellen, der mit dem Giraffe360-Service konkurriert, oder Nutzung oder Versuche einer Nutzung des Giraffe360-Services, um direkt mit Giraffe360 zu konkurrieren; oder

(d) Löschung oder Entfernung jeglicher hauseigenen oder geistigen im Giraffe360- Service enthaltenen Schutzrechtangaben.
10.5 Giraffe360 kann Namen, Logo und zugehörige Handelsmarken des Kunden in allen Werbe-oder Marketingmaterialien von Giraffe360 (ob in gedruckter oder elektronischer Form) zur Hervorhebung, dass der Kunde den Giraffe360-Service nutzt, und zusammen mit Erfahrungsberichten nutzen, deren Abgabe der Kunde zugestimmt hat. Der Kunde gewährt Giraffe360 alle dazu erforderlichen Rechte, seinen Namen, sein Logo, seine zugehörigen Handelsmarken und Erfahrungsberichte zum Zweck dieser Klausel 10.5 zu nutzen. Giraffe360 behält sich vor, Giraffe360-Content ohne Erlaubnis des Kunden für Werbung, Marketing oder andere Zwecke von Giraffe360 zu nutzen.
10.6 Der Kunde stimmt zu, Giraffe360 im Hinblick auf seine Nutzung des Giraffe360-Services regelmäßiges Feedback zukommen zu lassen. Durch seine Abgabe von Feedback bestätigt der Kunde, dass Giraffe360 dieses Feedback ohne jegliche Einschränkungen und ohne Zahlungen jeglicher Art an den Kunden im Giraffe360-Service oder anderweitig nutzen und dieses auch anderen erlauben kann.
11. DATENSCHUTZ
11.1 Der Kunde wird gewährleisten, dass die Aufnahme-Assets keinerlei Verbotene Persönliche Informationen enthalten.
11.2 Unbeschadet Klausel 11.1 vereinbart der Kunde wie folgt:

(e) er muss Giraffe360 benachrichtigen, falls der Giraffe360-Content jegliche Verbotene Persönliche Informationen enthält, die nicht unkenntlich gemacht oder anderweitig unleserlich oder verborgen worden sind; und

(f) er wird dafür sorgen, dass er keinen Giraffe360-Content verbreitet oder anderweitig öffentlich zur Verfügung stellt, der Verbotene Persönliche Informationen enthält, es sei denn, solche Verbotenen Persönlichen Informationen sind unkenntlich gemacht oder anderweitig unleserlich oder verborgen worden.
11.3 In dem Maße, dass Giraffe360 infolge dessen, dass es die Kundendaten hostet oder infolge jeder anderweitigen Nutzung des Giraffe360-Service durch den Kunden jegliche persönlichen Daten im Namen des Kunden als Datenverarbeiter oder nachgeordneter Verarbeiter verarbeitet, erfolgt dies gemäß Datenverarbeitungs-Addendum in Liste 1 (der „DPA“).
12. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
12.1 Jeder Partei kann durch die andere Partei Zugriff auf Vertrauliche Informationen gewährt werden, um ihren Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung nachzukommen. Zu den Vertraulichen Informationen einer Parteien sollen keine der folgenden Informationen gehören:

(a) solche, die nicht aufgrund jeglicher Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden;

(b) solche, die sich vor Bekanntgabe im rechtmäßigen Eigentum der anderen Partei befanden;

(c) solche, die der empfangenden Partei rechtmäßig durch eine Drittpartei ohne Einschränkung der Bekanntgabe offengelegt werden;

(d) solche, die von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, wobei diese unabhängige Entwicklung durch schriftliche Belege nachgewiesen werden kann; oder

(e) solche, die per Gesetz oder per Anordnung jedem zuständigen Gericht oder jeglicher Aufsichts- oder Verwaltungsbehörde offengelegt werden müssen.
12.2 Jede Partei wird die Vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und, falls nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht zur Nutzung zu anderen Zwecken zur Verfügung stellen als denjenigen, die zur Durchführung oder Durchsetzung der Bedingungen der Vereinbarung erforderlich sind.
12.3 Jede Partei wird alle angemessenen Schritte ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Vertraulichen Informationen der anderen Partei, zu denen sie Zugang hat, durch ihre Beschäftigten oder Agenten nicht in Verletzung der Bedingungen der Vereinbarung offengelegt oder verteilt werden.
12.4 Jede Partei wird ein Back-up ihrer eigenen Vertraulichen Informationen erstellen und ist gegenüber der anderen Partei nicht für jeglichen Verlust, jegliche Vernichtung, Änderung oder Bekanntgabe Vertraulicher Informationen haftbar.
13. KAUTION
13.1 Wo der Kunde und Giraffe360 im Bestellformular die Zahlung einer Kaution durch den Kunden an Giraffe360 vereinbart haben, gilt Folgendes:

(a) der Kunde wird die Kaution umgehend nach dem Datum der Unterzeichnung des Bestellformulars durch den Kunden und seiner Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen zahlen;

(b) die Kaution dient als Einzahlung zur Deckung jeglichen Verlusts von oder Schäden an den Kameraanlagen, während sich diese im Besitz des Kunden befinden;

(c) falls der Kunde mit Ausnahme angemessener Abnutzung einen Verlust oder Schäden an den Kameraanlagen (in ihrer Gesamtheit oder teilweise) verursacht, ist Giraffe360 berechtigt, die Kaution auf jeglichen solcher Verluste oder Schäden anzurechnen;

(d) der Kunde wird Giraffe360 jegliche von der Kaution abgezogenen Beträge innerhalb von zehn (10) Tagen einer solchen Forderung durch Giraffe360 zahlen;
(e) Vorbehaltlich der Rückgabe der Kameraanlagen, auf die sich die Kaution bezieht und jeglicher Beträge, die Giraffe360 gemäß Klausel 13.1(b) und 13.1(d) von der Kaution abzieht, wird Giraffe360 die Kaution (oder den entsprechenden Restbetrag) innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung zurückzahlen.
14. GEBÜHREN UND ZAHLUNG
14.1 Der Kunde wird die im Bestellformular aufgeführten Gebühren zahlen.
14.2 Sofern zwischen den Parteien nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, wird Giraffe360 dem Kunden eine Rechnung wie folgt zukommen lassen:

(a) falls der Kunde zusammen mit einem Kameraabonnement auch ein Verarbeitungsabonnement und/oder Add-on-Abonnement bezieht, im Hinblick auf alle Abonnements zu folgenden Zeitpunkten:

(i) unmittelbar nach dem Datum, an dem der Kunde das Bestellformular unterzeichnet und diesen Nutzungsbedingungen zustimmt, und zwar im Hinblick auf die Onboarding-Gebühren, Vorauszahlungsgebühren für alle Abonnements, Liefergebühren und gegebenenfalls auf die Kaution;

(ii) unmittelbar am Lieferdatum oder um diesen Zeitpunkt herum, und zwar im Hinblick auf die für den Ersten Abrechnungszeitraum fälligen Abonnementsgebühren zusammen mit anwendbaren Vorauszahlungsgebühren, falls diese bei Unterzeichnung des Bestellformulars nicht bereits vom Kunden gezahlt wurden;

(iii) danach in jedem Abrechnungszeitraum, und zwar im Hinblick auf die für den nächsten Abrechnungszeitraum fälligen Abonnementsgebühren, gegebenenfalls zusammen mit Zusätzlichen Servicegebühren;

(b) umgehend nach dem Datum, an dem der Kunde den Änderungsplan unterzeichnet und danach in jedem Abrechnungszeitraum zusammen mit den anderen für den folgenden Abrechnungszeitraum Fällligen Abonnementsgebühren, und zwar im Hinblick auf ein Verarbeitungsabonnement und Add-on-Abonnement, falls der Kunde diese nach dem Lieferdatum zu seinen Abonnements hinzufügt;

(c) umgehend nach dem Datum, an dem der Kunde den Änderungsplan unterzeichnet und danach in jedem Abrechnungszeitraum zusammen mit anderen für den folgenden Abrechnungszeitraum fälligen Abonnementsgebühren, und zwar im Hinblick auf zusätzliche Kameraabonnements;

(d) am Ende des Ersten Abrechnungszeitraums oder einem solchen darauffolgenden Abrechnungszeitraum, und zwar im Hinblick auf jegliche im Ersten Abrechnungszeitraum oder darauffolgenden Abrechnungszeiträumen fälligen Datengebühren und Überschreitungsgebühren; und

(e) am ersten Tag des Ersten Abrechnungszeitraums für den restlichen Dashboard- Zugriffszeitraum, und zwar im Hinblick auf die für die fortgesetzte Nutzung des Dashboards durch den Kunden nach Kündigung aller Abonnements fällige Dashboard-Zugriffsgebühr;

(f) am nächsten Tag nach dem in Klausel 16.6 spezifizierten Zeitraum, sofern die Kameraanlage nicht gemäß Klausel16.6 zurückgegeben wird.

14.3 Der Kunde wird alle Rechnungen innerhalb der Rechnungszahlungsfrist nach dem Datum der entsprechenden Rechnung zahlen. Falls Giraffe360 innerhalb der Rechnungszahlungsfrist nach dem Datum der entsprechenden Rechnung keine Zahlung erhalten hat und ohne Beeinträchtigung jeglicher anderen Giraffe360 zur Verfügung stehenden Rechte und Rechtsmittel gilt Folgendes:

(a) Giraffe360 kann ohne Haftung gegenüber dem Kunden Zugriff oder Nutzung des Giraffe360- Services durch den Kunden sperren oder vorübergehend deaktivieren und Giraffe360 ist nicht dazu verpflichtet, jeglichen Zugriff auf den Giraffe360 – Service zu gewähren, während die entsprechende Summe unbezahlt bleibt;

(b) auf solche fälligen Beträge fallen Zinsen zu einem jährlichen Zinssatz in Höhe von vier Prozent (4 %) über dem am Fälligkeitsdatum der entsprechenden Gebühren gültigen Leitzinssatz der Bank of England an, und zwar ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Gebühren komplett bezahlt wurden, ob vor oder nach einem Gerichtsurteil; und

(c) der Kunde wird Giraffe360 alle angemessenen Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die Giraffe360 bei der Eintreibung jeglicher überfälliger Beträge anfallen, erstatten.

14.4 Alle in dieser Vereinbarung angegebenen oder erwähnten Beträge und Gebühren:

(d) sind in der im Bestellformular angegebenen Währung zahlbar; und

(e) sind, falls nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer, welche zum gleichen Zeitpunkt wie die Gebühren zahlbar ist.

14.5 Der Kunde ist für die Einziehung, Überweisung und Zahlung aller und jeglicher Steuern, Gebühren, Abgaben, Veranlagungen und anderen Gebühren jeglicher Art, die von Regierungs- oder anderen Behörden im Hinblick auf die Nutzung des Giraffe360-Services erhoben werden, einschließlich (gegebenenfalls) der Zahlung jeglicher Zollgebühren oder Zölle im Hinblick auf den Import von Kameraanlagen, verantwortlich.
15. VERFÜGBARKEIT UND SUPPORT
15.1 Giraffe360 wird alle gewerblich angemessenen Bemühungen unternehmen, um:

(a) den Giraffe360 -Service mit einer Verfügbarkeitsrate von 98 % zur Verfügung zu stellen;

(b) Aufnahme-Assets innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach dem Hochladen (und gegebenenfalls nach Kombination) solcher Aufnahme-Assets in das Dashboard zu Giraffe360-Content zu verarbeiten, , bis auf solche Fälle, in der planmäßige Wartung stattfindet, über die der Kunde vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus benachrichtigt wird, oder solche, in der außerplanmäßige Wartung innerhalb der normalen Arbeitszeiten (britischer Zeit) erforderlich sind, wobei Giraffe360 angemessene Anstrengungen unternehmen wird, den Kunden vorab zu benachrichtigen.
15.2 Giraffe360 wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden während der normalen Arbeitszeiten (britischer Zeit) ein Maß an Support und Beratung zur Nutzung des Giraffe360-Services zukommen zu lassen, das der Art jeglicher Probleme, die Support oder Beratung erfordern, angemessen ist.

15.3 Der Kunde wird Giraffe360 jegliche im angemessenen Rahmen erforderliche Unterstützung zukommen lassen, sodass es seinen Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 15 nachkommen kann, wozu auch die Angabe angemessen detaillierter Beschreibungen von Problemen und Updates zur Performance des Giraffe360-Services gehören.
16. SPERRUNG UND KÜNDIGUNG

16.1 Ohne Beeinträchtigung jeglicher anderen Giraffe360 zur Verfügung stehenden Rechte oder Rechtsmittel kann Giraffe360, falls der Kunde es versäumt, jegliche fällige Summe an Giraffe360 zu zahlen und solche Summe weitere dreißig (30) Tage nach Mahnung zur Zahlung einer solchen Summe weiterhin aussteht, die Vereinbarung nach Benachrichtigung des Kunden mit sofortiger Wirkung und ohne Haftung aufseiten von Giraffe360 gegenüber dem Kunden kündigen.

16.2 Ohne Beeinträchtigung jeglicher anderen Giraffe360 zur Verfügung stehenden Rechte oder Rechtsmittel kann Giraffe360 die Vereinbarung nach Benachrichtigung des Kunden mit sofortiger Wirkung oder innerhalb eines solchen Zeitraums, den Giraffe360 nach alleinigem Ermessen gewähren kann, kündigen, falls der Kunde:

(a) die geistigen Eigentumsrechte von Giraffe360 am Giraffe360-Service verletzt;

(b) gegen Klausel 10.4 und 12 verstößt;

(c) gegen jegliche geltenden Rechte verstößt.
16.3 Ohne Beeinträchtigung jeglicher anderen Giraffe360 zur Verfügung stehenden Rechte oder Rechtsmittel kann Giraffe360 jegliches Kundenkonto und das Recht des Kunden auf Zugriff und Nutzung des Giraffe360- Services ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden mit sofortiger Wirkung sperren, falls:

(a) der Kunde wesentlich oder dauerhaft gegen jegliche Bedingungen der Vereinbarung verstößt;

(b) der Kunde nach begründeter Entscheidung von Giraffe360 im Verdacht steht, wesentlich gegen jegliche der Bedingungen der Vereinbarung zu verstoßen;
und die Parteien vereinbaren zum Zwecke dieser Klausel 16.3, dass jeglicher Verstoß gegen Klausel 10.4 und 12 als wesentlicher Verstoß gegen die Vereinbarung angesehen wird.
16.4 Ohne Beeinträchtigung jeglicher anderen beiden Parteien zur Verfügung stehenden Rechte oder Rechtsmittel kann jede der Parteien die Vereinbarung nach schriftlicher Benachrichtigung der anderen Partei jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, falls diese andere Partei:

(c) wesentlich oder dauerhaft gegen jegliche Bedingungen der Vereinbarung verstößt und dieser Verstoß nicht behoben werden kann oder die andere Partei bei einer Möglichkeit der Behebung den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung mit Aufforderung zur Behebung des Verstoßes behebt; oder

(d) nicht in der Lage ist, ihre Schulden (im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvency Acts 1986) zu begleichen oder zahlungsunfähig wird oder einem Urteil oder Beschluss zu ihrer Liquidation, Insolvenz, Auflösung oder Schließung (bis auf solche zum Zweck einer solventen Umstrukturierung oder eines solventen Zusammenschlusses) unterliegt oder über die Gesamtheit oder jeglichen wesentlichen Teil ihres Unternehmens ein Konkurs- oder anderer Verwalter, Manager, Treuhänder, Liquidator, Zwangsverwalter oder eine ähnliche Aufsichtsperson ernannt wird oder sie generell einen Kompromiss oder eine Vereinbarung mit ihren Gläubigern eingeht oder jeglichen ähnlichen Ereignissen oder Verfahren in jeglicher zuständigen Gerichtsbarkeit unterliegt.
16.5 Bei Kündigung der Vereinbarung aus jeglichem Grund:

(a) werden alle im Rahmen der Vereinbarung gewährten Rechte und Lizenzen sofort beendet und endet das Recht des Kunden auf Zugriff und Nutzung des Giraffe360- Services;

(b) wird jede Partei der anderen Partei jegliche Vertraulichen Informationen (und alle Kopien davon), die der anderen Partei gehören, zurückgeben oder (auf Anforderung der anderen Partei) zerstören und nicht mehr nutzen (vorbehaltlich dessen, dass jede Partei Dokumente und Materialien, die Vertrauliche Informationen enthalten, im gesetzlich oder anwendbaren behördlich oder regulatorisch erforderlichen Umfang aufbewahren können).

16.6 Der Kunde wird die Kameraanlagen einschließlich jeglicher Hardware und Zubehörartikel, die er im Rahmen der Vereinbarung von Giraffe360 erhalten hat, innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Beendigung des Kameraabonnements an Giraffe360 zurückgeben. Falls der Kunde die Kameraanlagen nicht zurückgibt, wird der Kunde nach Ende des Kameraabonnements die Kameraabonnementsgebühr auf Basis des Standardtarifs auf monatlicher Basis weiterzahlen. Der Kunde wird diese monatliche Kameraabonnementgebühr bis zur Rückgabe der Kameraanlagen an Giraffe360 weiterzahlen.

16.7 Giraffe360 wird dem Kunden für einen Zeitraum von drei (3) Tagen nach Kündigung aller Abonnements gestatten, jegliche Kundendaten (bis auf Giraffe360-Content, der außerhalb des Giraffe360-Services wie z. B. für virtuelle Touren usw. nicht verwendbar ist oder unterstützt wird) vom Dashboard herunterzuladen. Mit Ausnahme von jeglichem in den Kundendaten enthaltenen Giraffe360-Contents kann Giraffe360 daraufhin:

(a) alle Kundendaten jederzeit löschen;

(b) Kundendaten nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung aufbewahren, um geltendes Recht zu erfüllen oder falls Giraffe360 diese für nötig erachtet, um jegliche Rechtsansprüche zu verfolgen oder verteidigen (in welchem Falle Giraffe360 Kundendaten für einen angemessenen Zeitraum bis zur Auflösung einer solche Verpflichtung oder Lösung eines solchen Problems aufbewahren kann).

16.8 Eine Kündigung der Vereinbarung aus welchem Grunde auch immer hat keinen Einfluss auf jegliche Rechte oder Rechtsmittel der Parteien, welche bis zum Datum der Kündigung angefallen sind.

16.9 Eine Kündigung der Vereinbarung aus welchem Grunde auch immer entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abonnementgebühr für den gesamten Abonnementzeitraum. Falls der Kunde die Vereinbarung gemäß Klausel 16.4 aufgrund eines wesentlichen oder dauerhaften Verstoßes aufseiten von Giraffe360 kündigt, wird der Kunde solche Gebühren zahlen, die bis zum Datum der Kündigung angefallen sind.

16.10 Jegliche Bestimmung der Vereinbarung, welche ausdrücklich oder stillschweigend dazu gedacht ist, nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung in Kraft zu treten oder weiterhin in Kraft zu bleiben, ist weiterhin anwendbar und in vollem Umfang gültig.
17. BESCHRÄNKTE GARANTIEN
17.1 Giraffe360 garantiert, dass die Kameraanlagen frei von Defekten in Verarbeitung und Materialien sind. Giraffe360 verpflichtet sich, nach seiner Wahl jegliche Kameraanlage zu ersetzen oder reparieren, welche aufgrund fehlerhafter Materialien oder Verarbeitung innerhalb des geltenden Abonnementzeitraums als defekt befunden wird, vorausgesetzt, dass:

(a) der Kunde Giraffe360 umgehend über den Defekt informiert, nachdem er ihn entdeckt hat (oder ihn hätte entdecken müssen);

(b) Giraffe360 nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung angemessen Gelegenheit gegeben wird, die Kameraanlage zu untersuchen, wobei der Kunde Giraffe360 eine solche angemessene Hilfestellung zukommen lassen wird, wie Giraffe360 diese erbittet, um den Grund für jeglichen Fehler oder Defekt in der Kameraanlage zu bestimmen, einschließlich der Rückgabe der Kameraanlage an Giraffe360 (auf Anforderung von Giraffe360);

(c) der Defekt sich nicht aus folgenden Gründen ergibt:

(i) eine Nichtbeachtung der mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Giraffe360 durch den Kunden im Hinblick auf Lagerung, Nutzung oder Wartung der Kameraanlage oder guter Geschäftspraktiken;

(ii) unsachgemäße Nutzung der Kameraanlage oder Nutzung außerhalb ihres normalen Anwendungsbereiches; oder

(iii) Änderung oder Reparatur der Kameraanlage ohne schriftliche Einwilligung von Giraffe360 durch den Kunden oder jegliche andere Person außer Giraffe360.

17.2 Giraffe360 verpflichtet sich, den Giraffe360-Service wie in Klausel 15.1 aufgeführt zur Verfügung zu stellen, unter der Voraussetzung, dass der Kunde Folgendes erfüllt:

(a) Einhaltung aller Anweisungen und Beachtung aller Handbücher oder technischen Unterlagen, die von Giraffe360 im Hinblick auf die Nutzung der Kameraanlage und das Hochladen von Aufnahme-Assets in das Dashboard zur Verfügung gestellt werden;

(b) Einhaltung von Klausel 15.3; wobei das einzige und exklusive Rechtsmittel des Kunden und die einzige Haftung von Giraffe360 im Hinblick auf jegliche Nichterbringung des Giraffe360-Services durch Giraffe360 gemäß Klausel 15.1 darin besteht, dass Giraffe360 wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternimmt, den betreffenden Teil des Giraffe360 -Services zu reparieren, sodass er gemäß Klausel 15.1 verfügbar ist.
17.3 Abweichend von dem in Klausel 17.1 Bestimmten wird der Giraffe360-Service auf Basis des „AKTUELLEN ZUSTANDS” zur Verfügung gestellt und Giraffe360 stellt keine Zusicherungen, Garantien, Bedingungen oder anderen Maßgaben jeder Art, weder ausdrücklicher noch stillschweigender Natur, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Garantien zufriedenstellender Qualität, Marktfähigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung im Hinblick auf den Giraffe360-Service zur Verfügung.

17.4 Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung angegeben:

(a) sind alle stillschweigend per Gesetz oder Gewohnheitsrecht unterstellten Zusicherungen, Garantien, Bedingungen oder anderen Maßgaben jeder Art im vollsten gesetzlich gestatteten Umfang von dieser Vereinbarung ausgenommen; und

(b) ist Giraffe360 für keinerlei Störungen, Verzögerungen, Ausfälle oder Nichtverfügbarkeit verantwortlich, die den Giraffe360-Service oder die Durchführung des Giraffe360-Services beeinträchtigen und durch Drittanbieter- Services (einschließlich Drittanbieter-Websites), Fehler oder Bugs in Drittsoftware, -hardware oder das Internet, auf die Giraffe360 sich zur Erbringung des Giraffe360-Services verlässt oder durch jegliche Änderungen im Giraffe360- Service verursacht werden, die durch den oder im Namen des Kunden durchgeführt werden, wobei der Kunde akzeptiert, dass Giraffe360 solche Drittanbieter-Services nicht kontrolliert und dass solche Fehler und Bugs der Nutzung solcher Software, Hardware und des Internets zu eigen sind.
18. HAFTUNG VON GIRAFFE360
18.1 Vorbehaltlich Klausel 18.2 übernimmt Giraffe360 gegenüber dem Kunden, weder vertraglich noch aufgrund unerlaubter Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Entschädigung oder für Verletzung der Rechtspflicht oder Fehldarstellung oder anderweitig die Haftung für jeglichen Verlust, die sich im Rahmen der Vereinbarung oder in Verbindung damit ergeben, welche unter jegliche der folgenden Kategorien fallen: Verlust (ob direkt oder indirekt) von Gewinnen, Goodwill, Geschäften, Geschäftschancen, Umsatz, Erträgen oder des guten Rufs; Verlust (ob direkt oder indirekt) von erwarteten Einsparungen oder durch verschwendete Ausgaben; Verlust oder Beschädigung von Daten; oder jegliche speziellen, indirekten oder Folgeschäden oder -verluste, -kosten oder -ausgaben.
18.2 Nichts in dieser Vereinbarung schließt die Haftung von Giraffe360 für Tod oder Personenschaden aus, die durch Fahrlässigkeit von Giraffe360, aufgrund von Betrug oder arglistiger Täuschung seinerseits oder durch jegliche in dieser Vereinbarung zugesagten Freistellungen verursacht werden oder schränkt diese Haftung ein.
18.3 Vorbehaltlich Klausel 18.2 wird die Gesamthaftung von Giraffe360 für alle Ansprüche, die sich in einem Kalenderjahr im Rahmen der Vereinbarung vertraglich, aufgrund unerlaubter Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Entschädigung oder aufgrund einer Verletzung der Rechtspflicht oder einer Fehldarstellung oder anderweitig ergibt, auf die vom Kunden in diesem Kalenderjahr an Giraffe360 zahlbaren Abonnementsgebühren beschränkt.
19. ÄNDERUNGEN AM GIRAFFE360-SERVICE
Der Kunde ist sich bewusst, dass Giraffe360 ständig Innovationen hervorbringt und Wege ermittelt, um den Giraffe360-Service mit neuen Funktionen und Services zu verbessern. Der Kunde akzeptiert somit, dass der Giraffe360-Service sich gelegentlich ändern kann und dass keinerlei Garantie, Zusicherung oder andere Verpflichtung im Hinblick auf die Kontinuität jeglicher Funktionalität des Giraffe360-Services eingeräumt wird.
20. ALLGEMEIN
20.1 Schriftliche Mitteilungen

Laut geltendem Recht wird eventuell verlangt, dass einige der von Giraffe360 an seine Kunden verschickten Informationen oder Kommunikationen schriftlicher Art sein müssen. Bei Nutzung des Giraffe360-Services akzeptiert der Kunde, dass die Kommunikation mit Giraffe360 hauptsächlich elektronisch stattfindet. Giraffe360 kontaktiert den Kunden per E-Mail oder informiert ihn über Mitteilungen, die es auf dem Dashboard veröffentlicht. Zu Vertragszwecken akzeptiert der Kunde dieses elektronische Kommunikationsmittel und akzeptiert, dass alle Verträge, Benachrichtigungen, Informationen und anderen Kommunikationen, die Giraffe360 dem Kunden elektronisch zukommen lässt, alle gesetzlichen Vorgaben im Hinblick darauf erfüllen, dass solche Kommunikationen schriftlich zu erfolgen haben.
20.2 Benachrichtigungen Alle Giraffe360 vom Kunden übermittelten Benachrichtigungen müssen an support@giraffe360.com oder nachstehende Adresse gesendet werden:

Suite LP52866
20-22 Wenlock Road London, N1 7GU Vereinigtes Königreich

Giraffe360 informiert den Kunden entweder über seine E-Mail- oder Postadresse, die der Kunde Giraffe360 mitgeteilt hat, oder auf jedem anderen Wege, den Giraffe360 für angemessen hält. Eine Benachrichtigung gilt sofort nach der Veröffentlichung auf dem Dashboard oder 24 Stunden nach Versand einer E-Mail oder drei Tage nach dem Datum des Postversands eines Briefes als eingegangen und korrekt zugestellt. Als Nachweis der Zustellung jeglicher Benachrichtigung ist es ausreichend, im Falle eines Briefes nachzuweisen, dass ein solcher Brief korrekt adressiert, frankiert und in die Post gegeben wurde; im Falle einer E-Mail, dass eine solche E-Mail an die vom Adressaten angegebene E-Mail-Adresse geschickt wurde.
20.3 Übertragung von Rechten und Verpflichtungen

Der Kunde darf die Vereinbarung und keine der Kundenrechte oder -verpflichtungen, die sich im Rahmen der Vereinbarung ergeben, nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Giraffe360 übertragen, transferieren, belasten oder ansonsten mit ihnen handeln.
20.4 Ereignisse, die sich der Kontrolle einer Partei entziehen Keine der Parteien ist gegenüber der anderen Partei für jegliche Verzögerung oder Nichterfüllung jeglicher ihrer Leistungen im Rahmen der Vereinbarung aufgrund jeglicher Ursache außerhalb ihrer Kontrolle haftbar, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf folgende Ereignisse: Telekommunikationsstörung, Internetstörung, höhere Gewalt, Handlung Dritter – solange es sich dabei nicht um einen genehmigten Subunternehmer von Giraffe360 handelt. Gleiches gilt für Regierungsmaßnahmen, Krieg, Feuer, Hochwasser, Explosion oder innere Unruhen. Ungeachtet des Vorstehenden entbindet nichts in dieser Klausel den Kunden von jeglicher seiner Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung.
20.5 Rechte Dritter

Falls nicht ausdrücklich anderweitig in der Vereinbarung bestimmt, kann eine Person, die keine Vertragspartei ist, keine ihrer Bedingungen gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 durchsetzen.

20.6 Verzichtserklärung

Keine Duldung oder Verzögerung durch eine der Parteien bei der Durchsetzung ihrer Rechte wird die Rechte dieser Partei beeinträchtigen oder einschränken, und keine Verzichtserklärung im Hinblick auf jegliches solcher Rechte oder auf jegliche Verletzung jeglicher Vertragsbedingungen wird als Verzichtserklärung auf jegliche anderen Rechte oder späteren Vertragsverletzungen angesehen.
20.7 Rechte und Rechtsmittel

Soweit nicht ausdrücklich anderweitig in der Vereinbarung angegeben, gelten die im Rahmen der Vereinbarung gewährten Rechte und Rechtsmittel zusätzlich zu jeglichen Rechten und Rechtsmitteln und nicht ausschließlich jeglicher Rechte oder Rechtsmittel, die das Recht vorsieht.

20.8 Gesamtvereinbarung
Diese Vereinbarung stellt die Gesamtvereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und macht alle vorherigen Vereinbarungen, Zusagen, Absichtserklärungen, Garantien, Zusicherungen und Abmachungen zwischen den Parteien, ob schriftlicher oder mündlicher Art, im Hinblick auf ihren Gegenstand nichtig. Jede Partei stimmt zu, dass sie im Hinblick auf jederlei Aussage, Zusicherung, Absichtserklärung oder Garantie (ob im guten Glauben oder fahrlässig abgegeben), die nicht in der Vereinbarung festgelegt sind, über keinerlei Rechtsmittel verfügt.

20.9 Keine Partnerschaft oder Agentur

Nichts in der Vereinbarung soll dazu dienen, eine jegliche Partnerschaft oder Joint Venture zwischen jeglichen der Parteien zu begründen, eine jegliche Partei als Agenten der anderen Partei anzusehen oder jegliche Partei dazu autorisieren, jegliche Verpflichtungen für oder im Namen jeglicher anderen Partei abzuschließen oder einzugehen, und in dieser Vereinbarung ist auch nichts in diesem Sinne anzusehen. Jede Partei bestätigt, dass sie im eigenen Namen handelt und nicht zugunsten jeglicher anderen Person.

20.10 Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen

Giraffe360 behält sich vor, jegliche der in diesen Nutzungsbedingungen enthaltenen allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Giraffe360 wird den Kunden über alle wesentlichen Änderungen oder Modifikationen gemäß Klausel 20.2 informieren.
20.11 Zeichnungsberechtigung

Die Person, die das Bestellformular unterzeichnet, bestätigt und garantiert, dass sie ordnungsgemäß befugt und unbeschränkt rechtsfähig ist, diese Vereinbarung im Namen des Kunden auszuführen und abzuschließen.
20.12 Salvatorische Klausel

Falls jegliche Bestimmung der Vereinbarung als illegal oder nicht durchsetzbar erachtet wird, wird die Aufrechterhaltung der restlichen Bestimmungen der Vereinbarung in vollem Maße und mit voller Wirkung davon nicht beeinträchtigt.
20.13 Sprachen
Falls diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wird, dient diese Übersetzung lediglich der Zweckmäßigkeit und hat die englischsprachige Version Vorrang.
20.14 Recht und Gerichtsbarkeit
Diese Vereinbarung unterliegt englischem Recht und ist entsprechend auszulegen. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.

1. Hintergrund
SCHEDULE 1 DATENVERARBEITUNGSAUFSTELLUNG
1.1 Diese DPA ist wie in Klausel 11.3 der Vereinbarung bestimmt anwendbar.
1.2 Für den Fall eines Konflikts zwischen jeglicher der Bestimmungen der DPA und der Bestimmungen der Vereinbarung haben die Bestimmungen dieser DPA Vorrang.
2. Definitionen
2.1 Falls nachstehend nicht anderweitig bestimmt, hat jeder in Großschreibung dargestellte Begriff in dieser DPA die in der Vereinbarung angegebene Bedeutung, und werden folgende in dieser DPA in Großschreibung dargestellte Begriffe wie folgt definiert:
„Persönliche Kundendaten“ bezeichnet jegliche in den Kundendaten enthaltenen persönlichen Daten, einschließlich:

(a) Bildern und Informationen im Hinblick auf die vom Kunden mithilfe der Kameraanlage fotografierten Immobilien

(b) jeglicher anderen persönlichen Daten, die Giraffe360 im Namen des Kunden oder eines Mitglieds der Kundengruppe über den Vertragszeitraum in Verbindung mit der Nutzung des und dem Zugriff auf den Giraffe360-Service durch den Kunden verarbeitet;

„Datenschutzrecht“ bezeichnet die DSGVO, alle nationalen Implementierungs- oder ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen und jegliche anderen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Grundrechte und Freiheiten von Personen und ihres Rechts auf Privatsphäre im Hinblick auf die Verarbeitung von Persönlichen Kundendaten;
„Europäischer Wirtschaftsraum“ oder „EWR“ bezeichnet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zusammen mit Island, Norwegen und Liechtenstein;
„DSGVO“ bezeichnet die EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 des EU- Parlaments und Europarats und gegebenenfalls die „DSGVO des Vereinigten Königreichs” wie in der Verordnung über Datenschutz, Privatsphäre und elektronische Kommunikation (Änderung usw.) (EU-Austritt) 2019 angegeben;
„Sicherheitsvorfall“ bezeichnet jeden Fall im Hinblick auf versehentliche oder unrechtmäßige Vernichtung, auf Verlust, Änderung, unbefugte Offenlegung von oder entsprechenden Zugriff auf jegliche Persönlichen Kundendaten;
„Nachgeordneter Verarbeiter“ bezeichnet jeden Verarbeiter, der von Giraffe360 beschäftigt wird und dem Erhalt Persönlicher Kundendaten von Giraffe360 zustimmt.
2.2 Die Begriffe “personenbezogene Daten“, „Verantwortlicher“, „Verarbeiter“, „Datensubjekt“, „Verarbeitung“ und „Aufsichtsbehörde“ haben die gleiche Bedeutung wie in der DSGVO aufgeführt.
3. Datenverarbeitung
3.1 Giraffe360 wird Persönliche Kundendaten lediglich gemäß Folgendem verarbeiten:

(a) der Vereinbarung in dem Maße, das zur Erbringung des Giraffe360-Services gegenüber dem Kunden erforderlich ist; und

(b) den schriftlichen Anweisungen des Kunden, es sei denn, die Verarbeitung wird durch die Gesetzgebung der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs oder eines Mitgliedstaats gefordert, dem Giraffe360 unterliegt. In diesem Falle wird Giraffe360 den Kunden im durch geltendes Recht zulässigen Maße über diese gesetzliche Verpflichtung informieren, bevor es diese Persönlichen Kundendaten verarbeitet.
3.2 Bei der Vereinbarung (vorbehaltlich jeglicher Änderungen am Giraffe360-Service) und der DPA handelt es sich um die gesamten und endgültigen Anweisungen des Kunden an Giraffe360 im Hinblick auf die Verarbeitung der Persönlichen Kundendaten.
3.3 Eine Verarbeitung außerhalb des Geltungsbereichs dieser DPA oder der Vereinbarung macht die vorherige schriftliche Vereinbarung zusätzlicher Anweisungen für die Verarbeitung zwischen dem Kunden und Giraffe360 erforderlich.
3.4 Der Kunde wird alle gemäß dieser Vereinbarung und gemäß geltenden Datenschutzrechten erforderlichen Benachrichtigungen zur rechtmäßigen Verarbeitung von Persönlichen Kundendaten durch Giraffe360 an Datensubjekte verschicken.
3.5 Der Kunde wird alle gemäß dieser Vereinbarung und gemäß geltenden Datenschutzrechten erforderlichen Einwilligungserklärungen für die rechtmäßige Verarbeitung von Persönlichen Kundendaten durch Giraffe360 einholen.
4. Nachgeordnete Verarbeiter
4.1 Der Kunde stimmt zu, dass Giraffe360 Nachgeordnete Verarbeiter einschließlich Amazon Web Services EMEA SARL und Intercom R&D Unlimited Company (sowie Mitglieder ihrer Gruppen) zur Verarbeitung von Persönlichen Kundendaten nutzen darf, vorausgesetzt, dass es eine schriftliche Vereinbarung mit dem Nachgeordneten Verarbeiter abschließt, die dem Nachgeordneten Verarbeiter die gleichen Verpflichtungen im Hinblick auf seine Verarbeitung Persönlicher Kundendaten auferlegt, die im Rahmen dieser DPA auch Giraffe360 auferlegt werden.
4.2 Giraffe360 wird den Kunden 15 Tage vor jeglicher geplanten Änderung der von ihm zur Verarbeitung von Persönlichen Kundendaten genutzten Nachgeordneten Verarbeiter (einschließlich jeglicher Hinzufügung oder jeglichem Ersatz eines Nachgeordneten Verarbeiters) informieren. Falls der Kunde einen neuen Nachgeordneten Verarbeiter (nach vernünftigem Ermessen) nicht gutheißt, kann der Kunde ohne Beeinträchtigung jeglichen Rechts auf Kündigung der Vereinbarung fordern, dass Giraffe360 die Persönlichen Kundendaten einem anderen Nachgeordneten Verarbeiter übergibt, und wird Giraffe360 innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt einer solchen Forderung alle angemessenen Bemühungen unternehmen, um zu gewährleisten, dass der Nachgeordnete Verarbeiter keine der Persönlichen Kundendaten verarbeitet.
4.3 Giraffe360 bleibt jederzeit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen der DPA verantwortlich und ist dem Kunden gegenüber für alle Handlungen und Unterlassungen jeglichen Nachgeordneten Verarbeiters im gleichen Maße haftbar, als ob es sich dabei um Handlungen und Unterlassungen von Giraffe360 handelt.
5. Internationale Transfers
5.1 Giraffe360 wird die Persönlichen Kundendaten nicht an einen Empfänger in einem Land oder Gebiet außerhalb der EWR oder des Vereinigten Königreichs übermitteln, es sei denn:

(a) dass der Empfänger oder das Land oder Gebiet, in dem der Empfänger die Persönlichen Kundendaten verarbeitet oder in denen er auf diese zugreift, ein angemessenes Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten der Datensubjekte im Hinblick auf die Verarbeitung von Persönlichen Kundendaten wie von der EU- Kommission bestimmt gewährleistet; oder

(b) dass der Transfer auf den durch Entscheidung C (2010) 593 der EU-Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln (Auftragsverarbeiter) oder jeglicher Folgeversion, die von der EU-Kommission veröffentlicht wird (und automatisch anwendbar ist) oder auf einer anderen gesetzlich anerkannten Transfermethode basiert.
6. Datensicherheit, Datenaudit und Sicherheitsbenachrichtigungen

6.1 Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Kosten der Implementierung und von Art, Umfang, Kontext und Zwecken der Verarbeitung sowie von Risiken unterschiedlicher Art und Schwere für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen wird Giraffe360 angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das dem Risiko entspricht, einschließlich (gegebenenfalls) jeglicher in Artikel 32(1) der DSGVO aufgeführten Maßnahmen.

6.2 Der Kunde kann nach angemessener Vorankündigung und zu angemessenen Zeiten (selbst oder durch unabhängige externe Prüfer) Erfüllung der in dieser DPA bestimmten Sicherheitsmaßnahmen durch Giraffe360 überprüfen, wozu auch die Durchführung von Prüfungen der Datenverarbeitungsanlagen von Giraffe360 gehört. Vorausgesetzt, dass solche Prüfungen nicht öfter als einmal im Jahr durchgeführt werden, wird Giraffe360 bei allen gemäß diesem Paragrafen 6.2 durchgeführten Prüfungen behilflich sein und dazu beitragen.
6.3 Auf Anforderung des Kunden wird Giraffe360 alle im angemessenen Rahmen erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, um die Erfüllung dieser DPA zu demonstrieren.
6.4 Wo dies laut Artikel 28(3)(h) der DSGVO erforderlich ist, wird Giraffe360 den Kunden umgehend für den Fall benachrichtigen, dass nach Ansicht von Giraffe360 die Anweisungen des Kunden im Widerspruch zu den Anforderungen der DSGVO oder anderer Gesetze der EU oder Mitgliederstaaten stehen.
6.5 Sollten Giraffe360 oder einem Nachgeordneten Verarbeiter jeglicher Sicherheitsvorfall bekannt werden, wird Giraffe360:

(a) den Kunden umgehend über den Sicherheitsvorfall informieren,

(b) den Sicherheitsvorfall untersuchen und dem Kunden (und jeglichen Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbeauftragten) je nach Bedarf in angemessenem Maße bei der Untersuchung des Sicherheitsvorfalls behilflich sein; und

(c) Schritte ergreifen, jegliche Nichterfüllung dieser DPA zu beheben.
6.6 Giraffe360 wird die Persönlichen Kundendaten als Vertrauliche Informationen des Kunden behandeln und gewährleisten, dass alle Beschäftigten oder anderen Personalmitglieder, die Zugang zu den Persönlichen Kundendaten haben, schriftlich dem Schutz der Vertraulichkeit und Sicherheit der Persönlichen Kundendaten und ebenfalls zugestimmt haben, solche Persönlichen Kundendaten ausschließlich gemäß dieser DPA zu verarbeiten.
7. Zugriffsanfragen und Rechte von Datensubjekten
7.1 Bis auf solche Fälle, wo dies gemäß geltendem Recht erforderlich (oder verboten) ist, wird Giraffe360 den Kunden über jegliche von Giraffe360, ob direkt oder über einen Nachgeordneten Verarbeiter erhaltene Anfrage eines Datensubjekts im Hinblick auf ihre in den Persönlichen Kundendaten enthaltenen persönlichen Daten informieren und wird dem Datensubjekt keine Antwort zukommen lassen.
7.2 Giraffe360 wird dem Kunden ermöglichen, die Persönlichen Kundendaten gemäß der Funktionalität des Giraffe360-Services zu korrigieren, löschen, sperren, darauf zuzugreifen oder diese zu kopieren.
7.3 Giraffe360 wird den Kunden über jede Anfrage auf Offenlegung Persönlicher Kundendaten durch eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde oder Strafverfolgungsbehörde (einschließlich jeglicher Datenschutz-Aufsichtsbehörde) benachrichtigten, es sei denn, dies ist anderweitig gesetzlich oder aufgrund einer rechtsverbindlichen Anordnung einer solchen Behörde verboten.
8. Unterstützung
8.1 Giraffe360 wird unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und in dem laut geltendem Datenschutzrecht erforderlichen Maße gegebenenfalls Folgendes tun:

(a) soweit möglich alle angemessenen Bemühungen unternehmen, um dem Kunden bei der Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen behilflich zu sein, um dem Kunden die Erfüllung seiner Verpflichtung zur Beantwortung von Anfragen auf Ausübung der in der DSGVO festgelegten Rechte des Datensubjekts zu ermöglichen; und

(b) dem Kunden angemessene Unterstützung bei jeglichen Datenschutz- Folgenabschätzungen und jeden Vorab-Konsultationen mit jeglicher Aufsichtsbehörde des Kunden zukommen lassen, jedoch in jedem Falle einzig im Hinblick auf die Verarbeitung von Persönlichen Kundendaten und unter Berücksichtigung der Giraffe360 vorliegenden Informationen.
9. Dauer und Kündigung
9.1 Vorbehaltlich von nachstehendem Paragrafen 9.2, wird Giraffe360 innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Kündigung der Vereinbarung:

(a) nach Aufforderung durch den Kunden eine komplette Kopie aller Persönlichen Kundendaten über einen gesicherten Dateitransfer in einem solchen Format an den Kunden zurückgegeben, wie dies Giraffe360 durch den Kunden angegeben wird; und

(b) alle anderen Kopien von durch Giraffe360 oder jegliche Nachgeordneten Verarbeiter verarbeiteten Persönlichen Kundendaten löschen oder alle angemessenen Anstrengungen zur Löschung dieser Daten unternehmen.
9.2 Giraffe360 und seine Nachgeordneten Verarbeiter können Persönliche Kundendaten im gesetzlich erforderlichen Umfang oder auch in dem Maße aufbewahren, das Giraffe360 zur Verfolgung jeglicher Rechtsansprüche oder deren Verteidigung erforderlich erscheint, vorausgesetzt, dass solche Persönlichen Kundendaten lediglich in dem Umfang und über einen solchen Zeitraum aufbewahrt werden, wie dies von geltenden Gesetzen oder ausstehender Klärung jeglicher Probleme erforderlich gemacht wird, und immer unter der Voraussetzung, dass Giraffe360 die Vertraulichkeit aller solcher Persönlichen Kundendaten gewährleistet.